HolidogProtect

Allgemeine Bedingungen der Holivet Versicherung: Deckung von Tierarztkosten im Falle eines Unfalls

1. Begriffsbestimmungen

Unfall

Traumatische Verletzung des Organismus des versicherten Tieres aufgrund plötzlicher und unvorhersehbarer äußerer Umstände.

Versichertes Haustier

Hund oder Katze, die sich im Rahmen des zwischen dem Mitglied und dem Tiersitter abgeschlossenen und von HOLIDOG vermittelten Haustierbetreuungsvertrages unter der Aufsicht eines Tiersitters befinden. Die durch eine entsprechende Markierung (Tätowierung, Chip) eindeutig feststellbare Identität des Haustiers und die Kontaktdaten seines Eigentümers sind im Tiersittervertrag und auf dem Antragsformular zu vorliegendem Vertrag angegeben.

Versicherter/Begünstigter/Mitglied

Eigentümer des Tieres, natürliche Person mit Wohnsitz in dem Land, in dem der von HOLIDOG vermittelte Haustierbetreuungsvertrag mit einem Tiersitter abgeschlossen wurde und der dem vorliegenden Vertrag über ein Anmeldeformular beigetreten ist.

Tiersitter

Die natürliche Person, die einen von HOLIDOG vermittelten, versicherten Haustierbetreuungsvertrag mit dem Mitglied abgeschlossen hat.

Tierarztkosten

Honorare für den Tierarzt und/oder Kosten für den chirurgischen Eingriff, verschriebene Medikamente, Anästhesiekosten, Analysekosten, Röntgenbilder, Transportkosten der Tierrettung, Aufenthaltskosten in der Tierklinik nach einer Operation, unter Ausschluss aller anderen Kosten. Die Tierarztkosten müssen medizinisch verordnet und die Behandlungen von einem diplomierten und gemäß der geltenden Gesetzgebung und den Standesregeln (Beispiel: Ärztekammer) zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.

Krankheit

Jede nicht unfallbedingte Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die von einem diplomierten, zugelassenen Arzt/Tierarzt festgestellt wird, deren Symptome nach einer Entwicklungsphase oder Inkubationszeit im Organismus auftreten.

Eigentümer

Natürliche Person aus dem Land, in dem der von HOLIDOG vermittelte Haustierbetreuungsvertrag mit einem Tiersitter abgeschlossen wurde, der das Tier gehört, das heißt der Versicherte/das Mitglied/der Begünstigte, der einen von HOLIDOG vermittelten Haustierbetreuungsvertrag mit einem Tiersitter abgeschlossen hat und dem vorliegenden Vertrag über ein Anmeldeformular beigetreten ist.

2. Anwendungsbereich der Versicherungsgarantie

A. Art der Versicherungsgarantien

Holidog garantiert im Falle eines UNFALLS, den das versicherte Haustier (Hund oder Katze) während der Betreuungszeit erleidet, die folgenden vorgesehenen Entschädigungen. Die Versicherungen werden vom Versicherten, der dem vorliegenden Vertrag beigetreten ist und die Gebühren für einen von HOLIDOG vermittelten Haustierbetreuungsvertrag mit einem Tiersitter vollständig bezahlt hat, abgeschlossen. Gegenstand der Versicherung ist die Übernahme der "Tierarztkosten" im Falle eines Unfalls, den das Tier erleidet.

B. Inhalt der Garantie

Die "Tierarztkosten"-Versicherung garantiert während des Gültigkeitszeitraumes: Die Erstattung der "Tierarztkosten" im Falle eines Unfalls, in dem das Tier verletzt wird, während es sich im Rahmen des Betreuungsvertrages in der Obhut des Tiersitters befindet. Die Versicherung erstattet gegen Vorlage der entsprechenden Belege die vom Tiersitter oder dem Tierhalter aufgewendeten Tierarztkosten.

C. Garantiehöchstgrenze

Die Garantie wird in Höhe der nachgewiesenen Tierarztkosten gewährt, kann jedoch einen Höchstbetrag von 500 € brutto pro Schadensfall und einen Gesamtbetrag von 1.000 € brutto während der gesamten Betreuungszeit nicht übersteigen.

D. Inkrafttreten und Dauer der nicht verlängerbaren Garantie

Die Mitgliedschaft tritt zu dem in den besonderen Bestimmungen des von HOLIDOG vermittelten und vom Versicherten mit einem Tiersitter geschlossenen Haustierbetreuungsvertrages genannten Datum in Kraft, sofern die Leistungen und Beiträge tatsächlich bezahlt wurden.

  • Nur während der Betreuungszeit des Tieres durch den Tiersitter, der auf dem von HOLIDOG vermittelten und vom Versicherten abgeschlossenen Tierbetreuungsvertrag genannt ist.
  • Für eine maximale Dauer von 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des von HOLIDOG vermittelten und vom Mitglied mit dem Tiersitter abgeschlossenen Tierbetreuungsvertrages.

3. Anwendungsbedingungen der Garantie

Das Mitglied muss den Schaden, sofern es sich nicht durch eine höhere Gewalt verhindert wird, innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis des Schadensfalles an HOLIDOG melden, andernfalls erlöscht der Versicherungsschutz.

A. Belege

Um einen Versicherungsfall zu melden muss das Mitglied an folgende Adresse schreiben, andernfalls erlöscht der Versicherungsschutz: HOLIDOG – 54 Rue de Paradis – 75010 Paris – E-Mail: [email protected]

  • Eine eidesstattliche Erklärung mit Angabe der Unfallumstände, die zur Schadensanzeige führen.
  • Die Referenznummer des von HOLIDOG vermittelten und mit einem Tiersitter abgeschlossenen Tierbetreuungsvertrages.
  • Den Behandlungsbogen eines diplomierten, zugelassenen Tierarztes.
  • Die Originalbelege der aufgewendeten und tatsächlich bezahlten Kosten.

Holidog behält sich das Recht vor, die Vorlage weiterer Belege zu verlangen, sofern für die Prüfung des Schadensfalles erforderlich.

B. Schadensregulierung

Sobald die Akte vollständig ist, und gegebenenfalls nach Eingang des Gutachterberichts, erhält das Mitglied, im Rahmen der Garantiehöchstgrenzen, einen Scheck über die Höhe der aufgewendeten Kosten.

4. Weitere Ausschlüsse

Vom vorliegenden Vertrag ausgeschlossen sind:

  • Gesundheitskosten, die durch eine Krankheit des Haustieres bedingt sind.
  • Unfälle des Haustiers auf öffentlichen Straßen, wenn es nicht angeleint war.
  • Verletzungen, die dem Tier durch den Tiersitter zugefügt wurden (Tierquälerei).
  • Verschlimmerung unfallbedingter Verletzungen des Haustiers aufgrund mangelnder Überwachung oder mangelnder Sorgfalt durch den Tiersitter.
  • Folgen eines Bürgerkrieges oder Krieges mit dem Ausland, eines Volksaufstandes oder einer Beschlagnahme durch die Behörden.
  • Die Folgen einer Kernspaltung.
  • Vorsätzliches Verschulden oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch den Versicherten oder jede andere nicht dritte Person.
  • Kosmetische Eingriffe.
  • Folgen eines Unfalls, der sich vor Abschluss des vorliegenden Vertrages ereignet hat.
  • Folgen organisierter Kämpfe oder Wettbewerbe.