Allgemeine Garantiebedingungen

Holidog × Holivet-Garantie

Version v3 - Gültig ab: 28. Februar 2026

Zuletzt aktualisiert: Version v3Referenz: Allgemeine Garantiebedingungen

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Vorfälle müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

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1. Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Garantiebedingungen (die „AGB“) haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

  • „Plattform“: die Holidog-Plattform (Website und Anwendungen), die Tierbetreuungsdienste und Buchungen ermöglicht.
  • „Buchung“: jede über die Plattform bestätigte und vollständig bezahlte Tierbetreuungsdienstleistung für bestimmte Daten und Dauer.
  • „Dienstleister“/„Haustiersitter“: ein Nutzer, der über die Plattform Tierbetreuungsdienste anbietet.
  • „Haustierbesitzer“: ein Nutzer, der im Rahmen einer Buchung ein Haustier anvertraut.
  • „Haustier“: ein von der Buchung erfasster Hund oder eine Katze.
  • „Holidog × Holivet-Garantie“ oder „Garantie“: die hierin beschriebene begrenzte kommerzielle Verpflichtung.
  • „Anspruchsberechtigte Partei“: der Haustierbesitzer oder Dienstleister, der berechtigt ist, die Anwendung der Garantie gemäß diesen AGB zu beantragen.
  • „Verantwortliche Partei“: je nach Fall (i) der Dienstleister, dessen Handlungen oder Unterlassungen die direkte, primäre und ausschließliche Ursache für einen gedeckten Schaden sind, oder (ii) der Haustierbesitzer, dessen Haustier die direkte, primäre und ausschließliche Ursache für einen gedeckten Schaden ist.
  • „Dritter“: eine natürliche Person, die weder Haustierbesitzer noch Dienstleister ist, noch ein Familienmitglied, Ehegatte, Mitbewohner, Besucher, Angestellter, Auftragnehmer oder eine Person, die im Namen einer der Parteien handelt.
  • „Abgedeckter Schaden“: Kosten, die unter den Bedingungen und Grenzen dieser AGB möglicherweise erstattungsfähig sind.
  • „Notfall“: ein tierärztlicher Eingriff, der erforderlich ist, um das Haustier nach einer versicherten Unfallverletzung zu stabilisieren, einschließlich Handlungen, Untersuchungen und Behandlungen, die für eine sofortige Diagnose und Stabilisierung unbedingt erforderlich sind.
  • „Follow-up-Pflege“: Pflege nach dem Eingriff, die direkt, ausschließlich und kausal mit einem versicherten Notfall verbunden ist, vorbehaltlich der hier festgelegten Grenzen.
  • „Selbstbehalt“: der obligatorische Mindestbeitrag des Begünstigten, festgelegt auf 100 EUR pro Buchung.

2. Zweck, Rechtsnatur und Zielsetzung

2.1 Zweck

Der Zweck der Garantie besteht darin, einen streng begrenzten finanziellen Schutz für den Fall eines Vorfalls zu bieten, der ein Haustier während einer Buchung betrifft.

2.2 Rechtsnatur

Die Garantie stellt eine begrenzte kommerzielle Verpflichtung dar.

DIE GARANTIE IST KEINE VERSICHERUNG und stellt keine Versicherungspolice, kein Angebot oder keinen Vertrag dar. Es ersetzt keinen persönlichen oder beruflichen Versicherungsschutz, den Benutzer möglicherweise besitzen.

2.3 Ziel

Ziel der Garantie ist es, das Vertrauen in die Plattform und deren Nutzung zu fördern, indem begrenzte Rückerstattungen gewährt werden, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen, Ausschlüsse und Bedingungen.

3. Obligatorische Garantiegebühr (2 %)

3.1 Obligatorische Aufnahme

Die Garantie ist obligatorisch und automatisch in jeder auf der Plattform vorgenommenen Buchung enthalten.

3.2 Gebühr

Die Kosten der Garantie betragen 2 % des Gesamtpreises (inkl. MwSt.) der gebuchten Leistung.

3.3 Abrechnung

Diese Gebühr:

  • wird zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung automatisch berechnet;
  • wird vor der Zahlung deutlich angezeigt;
  • wird zusammen mit der Tierbetreuung berechnet.

3.4 Nicht erstattungsfähig

Die Garantiegebühr ist nicht erstattungsfähig, auch wenn kein Vorfall vorliegt oder die Deckung verweigert wird.

3.5 Nichtqualifizierung

Bei dieser Gebühr handelt es sich nicht um eine Versicherungsprämie, sondern um eine Gegenleistung für eine obligatorische gewerbliche Garantieleistung.

4. Kumulative Teilnahmebedingungen

Die Garantie gilt nur, wenn alle folgenden Bedingungen strikt erfüllt sind:

4.1 Gültige Buchung

Der Vorfall muss zwischen dem genauen Start- und Enddatum und der genauen Endzeit der Buchung auftreten.

4.2 Bestätigte und bezahlte Buchung

Die Buchung muss von beiden Parteien akzeptiert und vollständig über die Plattform bezahlt werden, bevor der Vorfall eintritt.

4.3 Mindestschwelle

Der für die Buchung gezahlte Betrag muss 10 EUR pro Servicetag (oder einen gleichwertigen Betrag) übersteigen. andernfalls gilt die Garantie nicht.

4.4 Strikte Kausalität

Der abgedeckte Schaden muss sich aus der direkten, unmittelbaren und ausschließlichen Folge der gebuchten Leistungen ergeben und direkt und ausschließlich durch die Handlungen oder Unterlassungen der verantwortlichen Partei (oder des Haustieres des Tierhalters, soweit zutreffend) verursacht werden.

Jede mehrfache, indirekte, verzögerte, ungewisse oder nicht nachweisbare Kausalität schließt den Versicherungsschutz aus.

4.5 Compliance bei Haustieren

Das Haustier muss:

  • ordnungsgemäß gekennzeichnet sein und die geltenden örtlichen Vorschriften einhalten;
  • zu Beginn der Buchung in augenscheinlich gutem Gesundheitszustand anvertraut werden.

4.6 Benachrichtigung innerhalb von 48 Stunden

Der Vorfall muss Holidog während der Buchung oder spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach seinem Auftreten oder seiner Entdeckung gemeldet werden.

4.7 Vollständige Datei

Die anspruchsberechtigte Partei muss unverzüglich alle angemessenerweise angeforderten, genauen und überprüfbaren Dokumente und Informationen bereitstellen.

4.8 Vertragstreue

Im Zusammenhang mit dem Vorfall kann kein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holidog festgestellt werden (einschließlich Plattformumgehung, Falschdarstellung, unbefugte Unterauftragsvergabe usw.).

Die Nichterfüllung einer einzigen Bedingung führt zum vollständigen Ausschluss der Garantie.

5. Last-Resort-Prinzip (Verantwortlicher)

5.1 Letzter Ausweg

Die Garantie gilt nur, wenn die verantwortliche Partei die entsprechenden Kosten nicht bezahlt (oder nicht angemessen bezahlen kann).

5.2 Vorherige gütliche Lösung

Vor einer Rückerstattung kann Holidog nach eigenem Ermessen:

  • eine gütliche Lösung zwischen den Parteien erleichtern;
  • von der verantwortlichen Partei einen Nachweis über die Zahlungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit verlangen;
  • Überprüfen Sie die direkte und primäre Verantwortung.

6. Abgedeckte Verluste: Umfang, Obergrenzen und Grenzen

6.1 Notfall-Veterinärkosten (Gesamtobergrenze)

Vorbehaltlich dieser AGB kann Holidog nachweisbare Tierarztkosten erstatten, die sich aus einer versicherten Unfallverletzung ergeben, die während der Buchung plötzlich, äußerlich, unvorhersehbar und objektiv nachweisbar eingetreten ist.

Globale Obergrenze: bis zu 10.000 EUR pro Buchung, alle Kategorien zusammen.

Zuschussfähige Ausgaben (Richtwerte):

  • Notfallberatung;
  • sofortiger Krankenhausaufenthalt;
  • chirurgische Notfalleingriffe;
  • Untersuchungen, die für eine sofortige Diagnose unbedingt erforderlich sind;
  • Behandlungen, die unbedingt erforderlich sind, um das Haustier zu stabilisieren.

6.2 Nachsorge (Sub-Cap)

Die Nachsorge ist nur dann versichert, wenn sie in direktem, ausschließlichem und kausalem Zusammenhang mit einem versicherten Notfall steht.

Teilobergrenze für die Nachsorge: maximal 2.000 EUR, enthalten in der Gesamtobergrenze von 10.000 EUR.

Zeitlimit: Die Nachsorge ist auf 30 Tage nach dem Notfalleingriff begrenzt.

6.3 Körperverletzung Dritter

Holidog kann ausnahmsweise einem Dritten entstandene tatsächliche und aus eigener Tasche entstandene medizinische Kosten erstatten, wenn Holidog nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass:

  • der Vorfall ereignete sich während der Buchung; Und
  • es begründet einen berechtigten Rechtsanspruch.
  • Obergrenze: in der Gesamtobergrenze von 10.000 EUR pro Buchung enthalten.
  • Ausgeschlossen sind: nichtwirtschaftliche Schäden (Schmerz und Leiden, moralische Schäden usw.); pauschale oder gerichtlich angeordnete Entschädigungen; Anwaltskosten.

7. Selbstbehalt (EUR 100)

Jeder genehmigte Anspruch unterliegt einem Selbstbehalt von 100 EUR pro Buchung:

  • trägt der Begünstigte;
  • vom Erstattungsbetrag abgezogen.
  • Sofern die förderfähigen Kosten 100 Euro nicht übersteigen, ist keine Erstattung fällig.

8. Anspruchsverfahren und erforderliche Dokumentation

8.1 Benachrichtigung innerhalb von 48 Stunden

Meldepflicht innerhalb der in Ziffer 4.6 genannten Frist.

8.2 Obligatorischer Veterinärbericht innerhalb von 14 Tagen

Für jede Veterinärkostenabrechnung muss die antragstellende Partei innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall Folgendes vorlegen:

  • ein schriftlicher Bericht eines zugelassenen Tierarztes mit Angabe der Diagnose, des wahrscheinlichen Datums des Auftretens, der durchgeführten Behandlungen, der aufgeschlüsselten Kosten und der Elemente, die den Ausschluss nicht abgedeckter Ursachen (vorbestehende, chronische usw.) ermöglichen.

8.3 Belege

Holidog kann unter anderem Folgendes verlangen:

  • detaillierte Rechnungen;
  • Fotos/Videos;
  • Zeitleiste der Ereignisse;
  • Aussagen;
  • Kontaktdaten des Tierarztes;
  • alle relevanten Beweise.

8.4 Zusammenarbeit und Genauigkeit

Jede falsche Darstellung, Auslassung oder ungenaue Dokumentation führt zum sofortigen Verlust der Garantieleistungen.

9. Allgemeine Ausschlüsse (detailliert)

Die Garantie gilt nicht für Verluste, Verletzungen, Schäden oder Ansprüche, die direkt oder indirekt resultieren aus:

9.1 Außerhalb der Buchung / Meet & Greet

  • Vorfälle, die außerhalb der Buchungsdaten/-zeiten auftreten;
  • Meet & Greet, Vorbesichtigungen, Probetraining oder Eingewöhnungsphasen.

9.2 Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen / nicht konformes Verhalten

  • Plattformumgehung, Falschdarstellung;
  • nicht gebuchte oder unbezahlte Leistungen;
  • illegale oder nicht konforme Aktivitäten.

9.3 Weitergabe an Dritte / Unterauftragsvergabe

  • wenn der Dienstleister ohne vorherige schriftliche Genehmigung über die Plattform die Pflege, das Sorgerecht oder die Kontrolle über das Haustier an einen Dritten überträgt;
  • wenn der Tierhalter einen solchen Transfer beantragt oder organisiert.

9.4 Nicht angemeldete Mitbetreuung / Haustiere Dritter

  • Vorfälle im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Betreuung von nicht angemeldeten Haustieren Dritter, die in der Buchung nicht zugelassen sind.

9.5 Höhere Gewalt/Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs

  • Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme;
  • Ausfälle wesentlicher Dienste, externe Netzwerk-/Internetausfälle;
  • Verwaltungsentscheidungen oder Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle liegen.

9.6 Medizinische und gesundheitliche Ausschlüsse (Versichererebene)

Einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Vorerkrankungen (diagnostiziert oder nicht);
  • rassespezifische Bedingungen oder anatomische Veranlagungen;
  • chronische oder wiederkehrende Erkrankungen;
  • orthopädische Erkrankungen;
  • Krankheiten ungeklärter Ursache;
  • vermeidbare Krankheiten (durch Impfung vermeidbar);
  • Schwangerschaft, Geburt und damit verbundene Komplikationen;
  • Vorsorge;
  • Parasiten und Rückfälle;
  • Lebensmittel- oder Medikamentenvergiftung, die nicht direkt mit einem versicherten Unfall zusammenhängt;
  • Stress, Angst, Verhaltensstörungen, Selbstverletzung;
  • Komplikationen oder Rückfälle, die nicht direkt, ausschließlich und kausal mit dem versicherten Notfall zusammenhängen;
  • Kosten, die über 30 Tage hinaus anfallen (mit Ausnahme der begrenzten Nachsorge);
  • Tod ohne einen direkten, sicheren und nachgewiesenen Zusammenhang mit einer versicherten Unfallverletzung.

9.7 Sachschäden (absoluter Ausschluss)

Es sind keine Sachschäden abgedeckt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Häuser, Möbel, persönliche Gegenstände;
  • Fahrzeuge, Gärten, Zäune;
  • Schlüssel, Schlösser, Elektronik, Schmuck, Kunstwerke, Bargeld, digitale Daten.

9.8 Ausgeschlossene Personen

  • Verletzungen des Tierbesitzers, Dienstleisters, seiner Familien, Mitbewohner, Besucher, Mitarbeiter oder Auftragnehmer.

9.9 Nichtwirtschaftliche/indirekte Schäden

  • moralischer Schaden, sentimentaler Wert, Schmerz und Leid;
  • indirekte Verluste, Nutzungs-, Chancen- oder Einkommensverluste;
  • Nebenkosten (Reise, Unterkunft etc.).

9.10 Fahrzeuge

  • jegliche Kfz- oder fahrzeugbezogene Haftung.

9.11 Sonstige Versicherungen / Doppelte Entschädigung

  • Schäden, die bereits im Rahmen einer anderen Versicherungspolice gezahlt wurden oder zu zahlen sind.

10. Zusätzliche Beschränkungen

10.1 Ein Vorfall pro Buchung

Pro Buchung kann nur ein Anspruch akzeptiert werden.

10.2 Obergrenze pro Buchung, nicht pro Haustier

Es gelten weltweit Obergrenzen pro Buchung, unabhängig von der Anzahl der Haustiere.

10.3 30-Tage-Behandlungsfenster

Mit Ausnahme der begrenzten Nachsorge sind nur Behandlungen förderfähig, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall durchgeführt werden.

11. Versicherung, Aufrechnung und Forderungsübergang

11.1 Offenlegung der Versicherung

Die anspruchsberechtigte Partei muss den geltenden Versicherungsschutz offenlegen und die angeforderten Einzelheiten angeben.

11.2 Aufrechnung / Abzug

Holidog kann von der Erstattung Folgendes abziehen:

  • von Dritten oder Versicherern erhaltene oder zu fordernde Beträge;
  • Beträge, die von der verantwortlichen Partei eingezogen wurden.

11.3 Forderungsübergang

Mit der Zahlung gehen Holidog (und/oder seine Partner) in die Rechte der anspruchsberechtigten Partei gegenüber jeder verantwortlichen Person oder Organisation, einschließlich des Benutzers, über. Volle Kooperation ist erforderlich.

12. Überprüfung, Entscheidung und Vergleich

12.1 Ermessensprüfung

Holidog behält sich das alleinige Ermessen hinsichtlich der Berechtigung und der Beträge vor.

12.2 Vergleichsvereinbarung

Die Zahlung kann vom Abschluss einer Vergleichsvereinbarung abhängig gemacht werden, einschließlich des Verzichts auf damit verbundene Ansprüche und gegebenenfalls der Vertraulichkeit.

12.3 Direktzahlung

Holidog kann nach eigenem Ermessen den gesamten oder einen Teil des genehmigten Betrags direkt an einen Tierarzt oder einen relevanten Dritten zahlen.

13. Änderung, Aussetzung, Kündigung

Holidog kann die Garantie vorbehaltlich des geltenden Rechts für die Zukunft ändern oder kündigen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vorfalls gültige Fassung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Keine Drittbegünstigten

Kein Dritter außer der berechtigten Anspruchsberechtigten hat Rechte aus der Garantie.

14.2 Vorrang der Begriffe

Diese AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holidog. Im Falle eines Widerspruchs haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, vorbehaltlich zwingender Rechtsvorschriften.

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